Antwort 15.07.2026 von Jakob Blankenburg SPD
In Betrieben, in denen bereits durch die Tarifpartner oder eine Betriebsvereinbarung andere Fristen festgelegt wurden, sollen diese weiterhin gelten.
In Betrieben, in denen bereits durch die Tarifpartner oder eine Betriebsvereinbarung andere Fristen festgelegt wurden, sollen diese weiterhin gelten.
Krankschreibung bleibt ärztliche Verantwortung, nicht politische Bequemlichkeitszone.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, die bestehenden Regelungen zur Krankschreibung auf den Prüfstand zu stellen
Eine Schwächung der Transparenz oder eine Abschaffung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir ausdrücklich ab und setzen uns auch im weiteren Verfahren dafür ein