Nach aktuellem Stand wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihren sogenannten „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschieden. Wir Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden dann auf dieser Basis sorgfältig, aber auch schnell die Gesetzesreform vorantreiben und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abschließen.
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Antwort 03.08.2022 von Hakan Demir SPD
Antwort 26.08.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine sehr hohe Priorität.
Antwort 12.07.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung (Einbürgerungen mit Mehrstaatigkeit) möglichst schnell auf den Weg gebracht wird.
Antwort 13.07.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im kommenden Herbst soll es ein weiteres Migrationspaket geben.
Antwort 29.06.2022 von Bernhard Daldrup SPD
Die aktuellen Planungen des BMI vorsehen, einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im 4. Quartal 2022 durchs Kabinett zu bringen. Das bedeutet, die parlamentarischen Verhandlungen im Bundestag könnten Anfang 2023 beginnen, so dass das Gesetz noch vor dem Sommer 2023 in Kraft treten könnte.
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht