(...) in diesem besonderen Fall ein Abgeordneter unter den Personenkreis gem. der Freistellungsgrundsätze fällt und auf eigenen Wunsch von den Luftsicherheitskontrollen freigestellt werden möchte, müssen die geplanten Reisebewegungen vorher angezeigt werden. Die betreffende Person muss dann zusätzlich vor Ort am Flughafen mit ihrem Dienstausweis ihre Identität nachweisen. (...)
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(...) Dieses Verfahren wird in NRW von der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung nach richterlichem Beschluss auf Grundlage der §§ 100a , 100b STPO durchgeführt. Meiner Kenntnis nach, wird dieses Instrument nur durch staatliche Ermittlungsbehörden eingesetzt und die daraus gewonnenen Daten auch nicht über den Ermittlungskreis hinaus weitergegeben. (...)
(...) Das Versenden von „stillen SMS“, das seit 1995 von der niedersächsischen Polizei erfolgreich eingesetzt wird, stellt ein unverzichtbares Hilfsmittel für die polizeiliche Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationstätigkeit dar. Sämtliche Polizeien des Bundes und der Länder nutzen die „stillen SMS“ zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, d.h. (...)
(...) 1.) Es ist korrekt, dass der Gemeinderat der Stadt Leonberg im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gestrichen hat. Von der Stadtverwaltung wurden die Aufgabengebiete der Gleichstellungsbeauftragten in der Folge auf andere Abteilungen verteilt. (...)
(...) Gemäß der Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) sollten nur Staatsoberhäupter, ausländische Staats- und Regierungsgäste und Personen, die von Personenschutzbeamten begleitet werden, von den Luftsicherheitskontrollen befreit werden. Dementsprechend ist die Freistellung von den Luftsicherheitskontrollen in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark begrenzt und auf einen engen Personenkreis des politischen Lebens in der Bundesrepublik beschränkt. Demnach erfüllen auch Bundestagsabgeordnete nur in wenigen Ausnahmefällen die Voraussetzung für eine Freistellung. (...)