Auf Bundesebene sehe ich noch keine sicheren Erfolgschancen für einen Verbotsantrag, was aber für mich Voraussetzung wäre, um zu verhindern, dass die AfD als nicht verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht eingeschätzt würde. Ein erfolgloser Antrag wäre das größte Geschenk für die AfD. Deswegen sollten wir weiter die Lage für ein bundesweites AfD-Verbot prüfen und auf Landesebene dort einleiten, wo es erfolgversprechend ist.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 13.07.2026 von Johannes Fechner SPD
Antwort ausstehend von Pierre Lamely AfD
Antwort 08.07.2026 von Beatrix von Storch AfD
Die AfD verurteilt alle in dem Tweet genannten Skandale ausnahmslos moralisch und politisch.
Antwort 01.07.2026 von Stephan Protschka AfD
Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Antwort 29.06.2026 von Tilman Kuban CDU
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Antworten vom 02.10.2024 und am 24.06.2025 hier bei Abgeordnetenwatch sowie auf meinen Gastbeitrag in der WELT vom 05.05.2025:
Antwort 27.06.2026 von Christoph Ploß CDU
An meiner Position hat sich nichts geändert.