Sehen Sie aufgrund des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte nun eine valide Basis für ein AfD-Verbot? Wie und wann werden Sie und die SPD hier aktiv?
Hallo Herr Fechner,
hinsichtlich der "Einleitung eines Parteiverbots gegen die AfD" bewerteten Sie als Jurist schon Anfang 2025 als gegeben, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und das Agieren der Partei nicht mit der Menschenwürde und dem Rechtsstaatprinzip vereinbar ist. Sie verwiesen jedoch darauf, dass das Verfassungsgericht bei einem Verbotsverfahren auch feststellen müsste, "dass die Partei auch aggressiv-kämpferisch darauf aus ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen."
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat nun ein Gutachten mit dem Titel "Ist die AfD verfassungswidrig?" (https://afd-gutachten.de/) veröffentlicht. Sehen Sie dadurch und durch Ihre weiteren Erkenntnisse als MdB inzwischen eine valide Basis für ein AfD-Verbot? Falls nicht: Was fehlt noch? Wie sehen Ihre konkreten Schritte und die der SPD aus, um ein AfD-Verbot in die Wege zu leiten?
Dank und Gruß aus Ihrem Wahlkreis,
Annette L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Auch ich halte die AfD für eine Partei, die grundgesetzwidrige Ziele verfolgt. Das sehr detaillierte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte belegt dies. Andererseits nimmt das Gutachten auch manche Argumente gegen die AfD aus dem Spiel, was ich nicht nachvollziehen kann. Beispielsweise halte ich es für belegt, dass die AfD ausländische Mitbürger aus dem Land nach dem Modell der sog. Remigration werfen würde. Das sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht als belegt an, was ich anders sehe. Andererseits argumentiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte beim entscheidenden Punkt unklar, nämlich bei der Frage, ob wir jetzt schon nachweisen können, dass es Parteilinie der AfD ist, Maßnahmen zur Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratische Grundordnung umzusetzen. Meine persönliche Einschätzung ist, dass dies in manchen ostdeutschen Ländern, insbesondere in Thüringen, nachgewiesen werden kann und deshalb dort ein Verbotsantrag gestellt werden sollte.
Auf Bundesebene sehe ich noch keine sicheren Erfolgschancen für einen Verbotsantrag, was aber für mich Voraussetzung wäre, um zu verhindern, dass die AfD als nicht verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht eingeschätzt würde. Ein erfolgloser Antrag wäre das größte Geschenk für die AfD. Deswegen sollten wir weiter die Lage für ein bundesweites AfD-Verbot prüfen und auf Landesebene dort einleiten, wo es erfolgversprechend ist.
Insofern danke ich Ihnen für Ihre Anfrage und würde mich freuen, wenn wir auch einmal telefonieren könnten, rufen Sie gerne an!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner