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Warum stimmen Sie einem Gesetz zu, das die Psychotherapie-Versorgung verschlechtert und das Gesundheitssystem laut Studienlage langfristig eher teurer als günstiger macht?

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Frage von Florian G. •

Warum stimmen Sie einem Gesetz zu, das die Psychotherapie-Versorgung verschlechtert und das Gesundheitssystem laut Studienlage langfristig eher teurer als günstiger macht?

Ab 2027 werden psychotherapeutische Leistungen wieder in die budgetierte Gesamtvergütung zurückgeführt (statt wie bisher unbegrenzt vergütet), die Kurzzeittherapie-Zuschläge entfallen, ebenso die bisherige Angemessenheitsprüfung der Vergütung. Das bedeutet faktisch eine Mengenbegrenzung psychotherapeutischer Leistungen – trotz ohnehin schon langer Wartezeiten und steigendem Bedarf.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man diesem Gesetz zustimmen kann: Die Versorgung wird sich spürbar verschlechtern (weniger Plätze, längere Wartezeiten), ohne dass dadurch unter dem Strich gespart wird. Studien zufolge erzeugt jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2 bis 4 Euro, etwa durch vermiedene Klinikaufenthalte und Krankschreibungen. Die Kürzungen dürften das System also nicht günstiger, sondern durch Folgekosten an anderer Stelle sogar teurer machen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de zur psychotherapeutischen Versorgung. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz war ein notwendiger Schritt, um Menschen nicht mit zunehmend steigenden Krankenkassenbeiträgen zu belasten. Sie kritisieren jedoch zu Recht, dass sowohl Streichungen aus dem Leistungskatalog als auch Einschnitte bei den Vergütungen für die Psychotherapeuten zu massiv sind. Deshalb hat der Bundestag einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem benannt wird, welche Verbesserungen für die Psychotherapeuten noch in diesem Jahr stattfinden müssen. Wir werden also gleich im September zur psychotherapeutischen Versorgung weiter beraten und dies ist auch dringend notwendig, denn psychische Probleme und damit der Behandlungsbedarf nehmen in Deutschland deutlich zu.

Zudem hat das Landessozialgericht Brandenburg zumindest vorläufig die aus meiner Sicht völlig überzogene und auf einer falschen Faktenbasis erfolgte Kürzung der Honorare der Psychotherapeuten um 4,5 % durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gestoppt. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde festgestellt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine falsche Berechnungsgrundlage für seine erhebliche Honorarkürzung zugrunde gelegt hat. Wenn diese Entscheidung auch in der Hauptsache begründet ist, wovon ich ausgehe, wäre dies ein weiteres wichtiges Zeichen für die Psychotherapie und die Patienten in Deutschland.

Verfolgen Sie also gern im Herbst unsere weiteren Beratungen. 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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