Die von Ihnen beschriebene Sorge sehen wir und möglicherweise wäre der von Ihnen befürchtete Effekt eingetreten, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze ganz abgeschafft hätten (was verfassungsrechtlich nicht möglich ist). Bei unserer maßvollen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze teile ich Ihre Befürchtung aber nicht.
Ich hielte es für bedenklich, von Abgeordneten einen bestimmten Ausbildungsabschluss zu verlangen. Damit würden Sie Personen ohne Schulabschluss von der Bundestagstätigkeit ausschließen. In der Volksvertretung sollten aber alle Bevölkerungsgruppen abgebildet sein, also nicht etwa nur Akademiker, Handwerksmeister und Personen mit abgeschlossener Ausbildung.
Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass es Ansätze gibt, das IFG einzuschränken. Dagegen werde ich mich einsetzen und freue mich, dass meine Fraktion das auch so sieht.
Die Bemühungen, sicherere digitale Ökosysteme zu schaffen zum Schutz vor Betrug oder Missbrauch, halte ich für durchaus sinnvoll. Allerdings dürfen Sicherheit und der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ausschließlich in der Hand großer Tech-Konzerne liegen.
Ich kann mir vorstellen, eine geringe Kopplung an die Lebenserwartung vorzunehmen, etwa eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 67 auf 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041, wie es auch die Rentenkommission vorschlägt.
Auf Bundesebene sehe ich noch keine sicheren Erfolgschancen für einen Verbotsantrag, was aber für mich Voraussetzung wäre, um zu verhindern, dass die AfD als nicht verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht eingeschätzt würde. Ein erfolgloser Antrag wäre das größte Geschenk für die AfD. Deswegen sollten wir weiter die Lage für ein bundesweites AfD-Verbot prüfen und auf Landesebene dort einleiten, wo es erfolgversprechend ist.