Antwort 19.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Wenn die Kosten für Fernwärme pauschal in den Heizkosten enthalten sind, dann obliegt es dem Heimbetreiber, die Erstattung zu beantragen und in Folge die Heimkosten zu senken.
Wenn die Kosten für Fernwärme pauschal in den Heizkosten enthalten sind, dann obliegt es dem Heimbetreiber, die Erstattung zu beantragen und in Folge die Heimkosten zu senken.
Hallo Herr G., ich bin weder Experte für Finanz- noch für Energiepolitik. Für einen Austausch wenden sie sich gerne an die Bundestagsfraktion.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Um die Bürger*innen bei den zwischenzeitlich stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse eingeführt.