
Antwort 11.09.2023 von Markus Mahl SPD
Mein Einsatz für regenerative Energien aus Bayern und die Ablehnung der früher geplanten HGÜ-Leitung sind kein Widerspruch. Trasse war nicht notwendig

Mein Einsatz für regenerative Energien aus Bayern und die Ablehnung der früher geplanten HGÜ-Leitung sind kein Widerspruch. Trasse war nicht notwendig
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
Bei den Plänen für einen Industriestrompreis geht es im Wesentlichen darum, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen.