Antwort 07.05.2024 von Ralf Witzel FDP
Diese Mittel könnten anderweitig sicherlich weitaus sinnvoller eingesetzt werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für alle bereits Verbeamteten sowie für alle Bewerber zu steigern.
Diese Mittel könnten anderweitig sicherlich weitaus sinnvoller eingesetzt werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für alle bereits Verbeamteten sowie für alle Bewerber zu steigern.
Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine faire und gerechte Arbeitswelt einsetzt.
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Berufsgesetze lassen Fehlzeiten nur in bestimmtem Umfang zu, um dadurch eine Mindestausbildungszeit zu sichern. Das ist für alle Akteur*innen sinnvoll.