Antwort 06.05.2024 von Carmen Wegge SPD
Im Gegensatz zur einzelsubstanzlichen Regelung des BtMG unterliegen dem NpSG alle Substanzen, die definierte Strukturmerkmale aufweisen.
Im Gegensatz zur einzelsubstanzlichen Regelung des BtMG unterliegen dem NpSG alle Substanzen, die definierte Strukturmerkmale aufweisen.
Zu diesem Thema würde ich Sie zuständigkeitshalber bitten, sich an den im Gesundheitsausschuss zuständigen SPD-Berichterstatter Dirk Heidenblut zu wenden
Natürlich hat sich die Datenlage seit dem Jahr 2021 geändert. Dementsprechend setze ich mich heute für eine kritische Aufarbeitung der Corona-Zeit ein.
Diese Mittel könnten anderweitig sicherlich weitaus sinnvoller eingesetzt werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für alle bereits Verbeamteten sowie für alle Bewerber zu steigern.