Einige Gründe sprechen gegen eine Einführung der digitalen Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Zunächst wäre eine Erprobung in Pilotprojekten notwendig.
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Durch das genannte Rundschreiben wurde der Rechtsweg für klagewillige Beamte in keiner Weise beschnitten.
Stellen Sie bitte Ihre Frage gern nochmals oder senden Sie mir diese auch gern per Mail direkt an mein Bürgerbüro nach Bad Berka oder in den Thüringer Landtag.
Für eine funktionierende Justiz müssen wir mehr Stellen schaffen und eine angemessene Bezahlung gewähren. Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden.
Im Todesfalle des grundsätzlich Bewilligungsberechtigten kann es a) sein, dass der Erblasser eine Bewilligung bereits vor seinem Tode abgegeben hat oder die Auflassung erklärt hat, sodass eine entsprechende Erklärung auch nach seinem Tode fortgelten würde.
Ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht zu rechtfertigen!
Es gibt aber blinde Flecken in Bezug auf sogenannte Armutsdelikte.