Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.