Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.

Portrait von Cem Özdemir
Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 19.09.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke

Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.

Frage von Arberesha L. • 14.09.2023
Kann ich als Studentin eingebürgert werden?
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 14.09.2023 von Bärbel Bas SPD

Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD

Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen