Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
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Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen