Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss gewährleistet werden, jedoch dürfen dabei fundamentale Freiheitsrechte nicht infrage gestellt werden. Experten wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber haben die Verfassungskonformität sowie die allgemeine Effektivität einer solchen Überwachung bereits in Zweifel gezogen.
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(...) Unsere Aufgabe wird sein, dass wir in diesen Anhörungen nicht nur klären müssen, ob und wenn ja, wie effektiv eine solche Videoüberwachung tatsächlich ist, sondern auch, wie eine Rechtsgrundlage (die derzeit noch fehlt) verfassungskonform aussehen kann. Da aktuell weder der fertige Gesetzesentwurf vorliegt, noch diese Fragen umfänglich erörtert wurden, fällt es mir schwer, Stellung zu einer möglichen Novellierung zu beziehen. (...)
(...) den Einsatz von Videotechnik an Bahnhöfen und Flughäfen halte ich für ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Sicherheit, zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten. Ich begrüße daher das Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. (...)
(...) Aus diesen genannten Gründen wollen wir den Einsatz dieser unausgereiften Technik im öffentlichen Raum gesetzlich ausschließen. (...)
(...) Also kurz geschrieben, es müssen mehr Beamte eingesetzt werden in einer wachsenden Stadt. (...)
(...) ich verstehe,dass die Sicherheit vielen Bürger*innen ein wichtiges Anliegen ist. Leider schafft eine Videoüberwachung keine zusätzliche Sicherheit für Hamburger*innen. Videoüberwachung führt nur zu einer Verlagerung von Kriminalitätshotspots und verhindert gar keine Taten, die im Affekt- oder im Zusammenhang mit Drogen begangen werden. (...)