(...) entgegen einiger Befürchtungen – keine neuen Auflagen zum Tragen von Masken, Abstandsgebote, Ausgangsbeschränkungen (...)
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(...) Für die Voraussetzungen zur Ausrufung einer entsprechenden Notlage im Sinne des Infektionsgesetzes ist nun aber nicht in erster Linie entscheidend, ob sich ein Krankheitsausbruch bereits von einer Epidemie zur Pandemie entwickelt hat. Stattdessen geht es vor allem darum, ob eine Bedrohungslage von nationaler Tragweiter besteht (...)
(...) Ja, ich habe dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz aus Überzeugung zugestimmt (...)
(...) Alle Regelungen im Infektionsschutzgesetz betreffen die aktuelle Covid-Pandemie, wenn diese beendet ist, kann der Staat auch keine weiteren Maßnahmen auf Grundlage des §28 a ergreifen. (...)
(...) Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollte auf zwei Monaten befristet werden (...)
(...) weil wir der Auffassung sind, dass das Parlament und nicht die Regierung über Pandemiemaßnahmen zu beschließen hat (...)