(...) Daher ist auch der von der Großen Koalition vereinbarte Kompromissvorschlag zum Paragrafen 219a Strafgesetzbuch für mich nicht zustimmungsfähig. Nach wie vor würden durch die aktuelle Vorlage die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen unverhältnismäßig eingeschränkt. (...)
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(...) nach den geltenden grundgesetzlichen Regelungen endet das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen, auch das der Frauen, dort, wo die Rechte anderer betroffen sind, das gilt insbesondere für das Recht auf Leben. Der Lebensschutz bezieht sich ebenfalls auf das ungeborene menschliche Wesen. (...)
(...) Frauen, die sich in dieser Notlage befinden, verdienen der angemessenen Unterstützung, Versorgung und Beratung in einer solchen Ausnahmesituation. Ein Informationsverbot (es ging beim §219a nie um ein "Werbeverbot") entspricht nicht diesen Anforderungen an einen modernen Rechtstaat. Ich bin froh, dass die SPD einen Kompromiss gegen die Union durchgesetzt hat, mit dem sich Frauen in der persönlichen Notlage einer ungewollten Schwangerschaft nun darüber informieren können, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. (...)