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Sehr geehrter Herr Fleddermann, (...)
(...) Ich halte es für wichtig und richtig, dass Abgeordnete und auch Kabinettsmitglieder sich im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsvorhaben ein möglichst umfassendes Bild von den beteiligten Interessen machen. Der Lobbybegriff ist eben nicht ausschließlich und schwerpunktmäßig finanziell definiert. (...)
Ein „verbindliches Lobbyistenregister“ besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung“, die CDU und CSU durchgesetzt haben.
(...) Dieser Dialog ist daher grundsätzlich unerlässlich, da Interessenverbände unmittelbar von Gesetzen betroffen sind und sie der Politik wichtige Rückmeldungen geben können. Interessenvertretung ist also zweifellos wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Willensbildungsprozesses. (...)
(...) P.S. Zum Thema Verweigerung: In den Jamaika-Sondierungen waren CDU, CSU, FDP, Grüne bereit, ein Lobbyregister einzuführen. Sie wissen, dass es nicht an der Union gelegen hat, dass diese Koalition nicht zustande kam. (...)