Antwort 06.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Beschäftigten des Landes bislang keinen Inflationsausgleich erhalten
Das Land verhandelt erst dieses Jahr seinen Tarifvertrag. Als Partei respektieren wir die Tarifautonomie, und halten uns deshalb aus diesen Verhandlungen raus.
Selbstverständlich wäre auch aus unserer Sicht eine zusätzliche Unterstützung der Rentnerinnen und Rentner wünschenswert, können derzeit aber leider nichts versprechen.

Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen.