Antwort 16.06.2023 von Johann Saathoff SPD
Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.
Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.
Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.
Um die Stimme der Kinder angemessen in Sorgerechtsverfahren einfließen zu lassen, sollen Familienrichterinnen und -richter in Zukunft mehr Möglichkeiten haben, sich in Bereichen wie Pädagogik und Psychologie fortzubilden.