(...) Der Bundesgesetzgeber kann zwar den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber den der privaten Krankenversicherung festlegen. Denn die private Krankenveprivate Krankenversicherungschaft des öffentlichen Rechts (wie die gesetzliche Krankenversicherung), sondern unterliegt dem individuellen Vertragsrech, d.h., der Gesetzgeber darf den im Tarif festgesetzten Leistungsumfang der einzelnen Versicherten in der privaten Krankenversicherung weder ausweiten noch einschränken, es ist daher eine individuelle Entscheidung einer jeden privaten Krankenversicherung, im Rahmen des Tarifs ihren Versicherten bei einem Besuch einer Selbsthilfegruppe finanziell zu unterstützen. (...)
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(...) welche Strafe die beiden Täter erhalten, steht noch nicht fest, da die Gerichtsverhandlung, in der über ihre Verurteilung entschieden wird, noch nicht abgeschlossen ist. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. (...)
(...) Für mich ist der Reformvertrag eine Etappe ‑ allerdings eine wichtige ‑ und nicht das Ziel der europäischen Integration. Es muss weitergehen, und zwar nicht nur, weil es in unserem Interesse liegt, dass wir Europäer uns enger zusammenschließen müssen, sondern auch, weil wir ein Vorbild für die Welt sind. (...)
(...) Wenn ich nur meinen eigenen Terminkalender anschaue, weiß ich nicht, wo ich noch eine Nebentätigkeit unterbringen soll. Ich halte deshalb auch ein Nebentätigkeitsverbot für richtig. Allerdings müsste dann auch die Versorgung nach dem Ausscheiden so gestaltet werden, dass Freiberufler oder in der freien Wirtschaft Tätige nicht von einer Kandidatur abgehalten werden. (...)
(...) Service-Angebote. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort haben viel Erfahrung bezüglich Fragen der Teilhabe behinderter Menschen und können Ihnen sicher weiterhelfen, es gibt dort auch ein Videotelefon-Angebot speziell für gehörlose Menschen. http://www.bmas.de/coremedia/generator/17908/buergertelefon.html (...)