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Aus umweltpolitischer Sicht spricht vieles dafür, die weitere Entwicklung – insbesondere auf EU-Ebene – eng zu begleiten und perspektivisch eine Reduzierung von Bleieinträgen in Gewässer anzustreben. Dabei erscheint ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll, um sowohl den Gewässerschutz als auch die berechtigten Interessen der Angelfischerei zu berücksichtigen.
Rechtlich bezieht sich § 31 auf verbotene Fangmethoden. Erfasst werden Mittel, die beim Fang gezielt schädigend, betäubend oder giftig auf Fische einwirken. Angelblei wird dagegen nicht wegen seiner giftigen Wirkung eingesetzt, sondern als Gewicht. Deshalb fällt seine Verwendung derzeit nicht unmittelbar unter diese Vorschrift.
Eine EU-weite Regelung macht auch aus meiner Sicht am meisten Sinn
Dennoch ist nicht abzustreiten, dass Blei sowohl der Umwelt als auch menschlicher und tierischer Gesundheit schaden kann und sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt werden muss.

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