
Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU

Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.
Ich habe das Studium der Sozialen Arbeit an der Universität Duisburg-Essen mit einem Bachelor abgeschlossen.