Antwort 28.07.2025 von Muhterem Aras BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Vorwurf der AfD-Fraktion entbehrt jeder Grundlage.
Der Vorwurf der AfD-Fraktion entbehrt jeder Grundlage.
In einer geheimen Abstimmung habe ich in einer Kurzschlussreaktion ein Nazi-Zeichen hinter eine Partei gekritzelt, die voll mit Nazi-Strategien und Nazi-Positionen ist. Das war ein schwerer Fehler. Darum bin ich auch als Landtagsvizepräsident zurückgetreten.
Zwar beschreibt § 86 StGB das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisation und stellt die Verbreitung unter Strafe; jedoch ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nicht möglich jegliche mehrdeutige Symbolgebung unter Strafe zu stellen.
Den Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf bedauere ich sehr. Sie wäre eine sehr gute Richterin am Bundesverfassungsgericht gewesen.