Antwort 26.03.2024 von Volker Wissing parteilos
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Mittel aus der LKW-Maut fließen mittlerweile auch in die Bahn-Infrastruktur.
Wir haben bereits jetzt schon einige Gemeinden, die nachweislich von einem hohen Schwerlastverkehr belastet werden.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Da der Deutsche Bundestag arbeitsteilig arbeitet und ich nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Verkehr und des Verkehrsausschusses bin, habe ich an den entsprechenden Sitzungen zur Aufarbeitung der gescheiterten PKW-Maut nicht teilgenommen.
Die Fraktion wird sich entsprechend äußern.