Es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.02.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.01.2024 von Ruppert Stüwe SPD
Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. (BMFSFJ)
Antwort 10.01.2024 von Nina Stahr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.
Antwort 21.12.2023 von Ulrike Bahr SPD
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Antwort 17.02.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden.
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN