Wie rechtfertigen Sie die Änderung des Elterngeldes?

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Ruppert Stüwe
SPD
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Frage von Benjamin G. •

Wie rechtfertigen Sie die Änderung des Elterngeldes?

Meine Frau und ich bekommen im April/Mai 2024 Zwillinge. Wenn die geplante Änderung in Kraft tritt dürfen wir uns nur 1 Monat gemeinsame Eltern Zeit nehmen die bezahlt wird. Wenn wir nicht in die existenzbedrohende Armut rutschen möchten muss einer von uns weiterhin vollzeit arbeiten gehen, währe der andere sich alleine um die Kinder kümmert. In unserem Fall Zwillinge. Wie sollen wir das schaffen? Was hat Sie zu diesem Beschluss bewegt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Nachricht hier bei Abgeordnetenwatch und herzlichen Glückwunsch zum anstehenden Nachwuchs.

Die Haushaltsverhandlungen haben die Bundesregierung vor große Herausforderungen gestellt. Jedes Bundesministerium hat dabei selbstständig Kürzungsvorschläge vorgelegt. Im Falle des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und Führung von Lisa Paus sah dieser Vorschlag eine Absenkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen zum Bezug von Elterngeld vor.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir diesen Vorschlag mit dem Ziel angepasst, das Elterngeld als gleichstellungspolitisches Instrument zu schärfen. Dafür haben wir Änderungen an der Einkommensgrenze vorgenommen und die Regelung für den gleichzeitigen Elterngeldbezug geändert. Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit!

Die Einkommensgrenze für Paare wird nicht auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt! Ab 01.04.2024 soll die Grenze für Paare bei 200.000 Euro liegen und zum 01.04.2025 auf 175.000 Euro weiter abgesenkt werden. Durch die verzögerte Absenkung geben wir Familien mehr Zeit sich auf die Änderungen einzustellen. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab dem 01.04.2024 bei 150.000 Euro liegen.

Wir wollen die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit stärken! Zukünftig kann maximal einer der Partnermonate gleichzeitig bezogen werden, und zwar nur innerhalb der ersten 12 Monate. Damit wirken wir einem zunehmenden Parallelbezug entgegen, der mehr Partnerschaftlichkeit entgegensteht. Denn wenn Väter früher alleinige Verantwortung übernehmen, beteiligen sie sich auch stärker an der Familien- und Hausarbeit.

Wir werden nehmen niemandem etwas wegnehmen: Die Gesamtzahl der Elterngeld-Monate soll auch weiterhin bei 14 Monaten liegen. Das haben wir durchgesetzt!

Soweit die Begründung zur Absenkung der Partnermonate des gleichzeitigen Bezuges von Basiselterngeld. Diese gilt in Ihrem Falle aber nicht, da Sie Zwillinge erwarten und der neue Absatz 6 des §4 Bundeselterngeldgesetz vorsieht, dass bei Mehrlingsgeburten beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. (Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/412/regelungstext.pdf?__blob=publicationFilehttps://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009792.pdf (Seite 21), https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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