Der Einsatz von Palantir-Software soll der Sicherheit dienen – streng rechtsstaatlich, datenschutzkonform und ohne Zugriff für private Investoren.
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Ich halte die datenbasierte Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern für ein sehr sensibles Thema. Gerade Unternehmen wie Palantir dürfen nach meiner Überzeugung keinen Zugang zu solch sensiblen Daten erhalten.
Auf Bundesebene ist die Einführung der Softwartelösung Palantir noch nicht beschlossen, der zuständige Innenminister Dobrindt will aber prüfen, ob und mit welchem genauen Umfang der Einsatz sinnvoll sein könnte.
Das Register dient der eindeutigen Identifizierbarkeit in amtlichen Systemen, etwa bei Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ein bloßer Wechsel von Namen oder Geschlechtseintrag darf die Nachvollziehbarkeit nicht unmöglich machen. Es geht nicht um Diskriminierung, sondern um Sicherheit und Rechtsklarheit – diese Maßnahme halte ich daher für sachlich gerechtfertigt.
Ich halte es für keine gute Idee, dass die Landesregierung einer Software des umstrittenen US-Unternehmen „Palantir“ Zugang zu sensiblen, polizeilichen Daten verschaffen will
Ich nehme die Rechte und den Schutz der persönlichen Daten aller BürgerInnen sehr ernst