Unser Entwurf für die neue Grundsicherung sieht ausdrücklich vor, dass gesundheitliche Einschränkungen – einschließlich psychischer Erkrankungen – bei Beratung, Vermittlung in Arbeit und möglichen Leistungskürzungen berücksichtigt werden
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Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.
Für die gemeinsame Erarbeitung einer passenden und ggf. gesundheitsgerechten Strategie zur Vermittlung in Arbeit ist es erforderlich, im Beratungsgespräch im Jobcenter auch die gesundheitlichen Einschränkungen vertrauensvoll zu besprechen
Wir als Union stehen dafür ein, das Grundversprechen unserer Gesellschaft einzulösen: Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, muss im Alter gut abgesichert sein
In der Vergangenheit war es so, dass die in der Vergangenheit erhöhte Inflation durch eine aktuellere und damit höhere Anpassung der Regelsätze aufgefangen wurde.
Anders als Sie sehe ich in dieser Regelung aber nicht, dass vulnerable Gruppen künftig von Wohnungslosigkeit bedroht wären