Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.
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Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.
Dass Abitur-Prüfungen privatwirtschaftlich verwertet werden, statt allgemein zur Verfügung zu stehen, ist ein Relikt, das dringend zu hinterfragen ist.
Die Fachhochschulreife verlangt einen schulischen Teil und einen Praxisteil, der in Niedersachsen durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - wie Sie treffend schrieben - durch Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes abgeleistet werden kann.
Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits geschafft