Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Anspruch auf Bürgergeld haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Personen, die erwerbsfähig sind. Das ist der Fall, wenn die betreffende Person mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Anspruch auf Bürgergeld haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Personen, die erwerbsfähig sind. Das ist der Fall, wenn die betreffende Person mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Zwischen den Sozialversicherungsträgern findet dann nachträglich ein Ausgleich der gezahlten Leistungen statt. Dies soll Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln vermeiden und gewährleisten, dass Leistungen nahtlos und zügig erbracht werden können, auch wenn der eigentlich zuständige Sozialversicherungsträger noch nicht feststehen sollte.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.