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Die geplante Regelung sieht vor, dass erwerbstätige Rentner einen Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei erzielen können. Die geplante Maßnahme soll für alle Rentnerinnen und Rentner gelten, unabhängig davon, ob sie bereits Rente beziehen oder erst später in den Ruhestand eintreten. Die Regelung richtet sich an diejenigen, die neben ihrer Rente weiterhin erwerbstätig sind.
Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt die Abgabe der Steuererklärung eine erhebliche Belastung dar. Unser Ziel ist es daher, sie spürbar zu entlasten, indem sie von der Pflicht zur Steuererklärung befreit werden. Damit möchten wir nicht nur die Steuervereinfachung und den Bürokratieabbau vorantreiben, sondern auch die Finanzämter entlasten.
Ich schließe mich seiner Antwort an.