Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt die Abgabe der Steuererklärung eine erhebliche Belastung dar. Unser Ziel ist es daher, sie spürbar zu entlasten, indem sie von der Pflicht zur Steuererklärung befreit werden. Damit möchten wir nicht nur die Steuervereinfachung und den Bürokratieabbau vorantreiben, sondern auch die Finanzämter entlasten.
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Ich schließe mich seiner Antwort an.
es geht uns einzig und allein um Steuervereinfachung und Bürokratieabbau, was wir mit unserem Vorschlag millionenfach erreichen dürften. Das bedeutet natürlich nicht, dass betroffene Rentner auf berechtigte Ansprüche verzichten oder gar dem Staat etwas schenken sollten.
Zunächst möchte ich betonen, dass wir sehr froh sind, dass wir in der Ampel-Regierung eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen haben.
Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wären mögliche Folgen für den Staat, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, könnten durch höhere Lohnsteuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge weiter steigen.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.