Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir befinden uns zur Zeit in Koalitionsverhandlungen. Ergebnisse zum Thema gibt es bisher noch nicht.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen (BFH-Urteile vom 19.5.2021, Az. X R 33/19 und Az. X R 20/21) die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt