Nun erkennt Russland den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen
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Antwort 15.07.2024 von Ingo Wellenreuther CDU
Antwort 27.06.2024 von Rolf Mützenich SPD
Meine Aussage, dass Verhandlungen nur stattfinden können, wenn beide Seiten diesen zustimmen, gilt unverändert. Ebenso, dass es keinen Diktatfrieden nach Putins Wünschen geben kann.
Antwort 09.06.2024 von Sascha Bilay Die Linke
Diese Fragen sollten Sie nicht einem Landtagsabgeordneten stellen, sondern einem Mitglied der Bundesregierung, welche dafür zuständig ist.
Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
Die vom Bundeskanzler ausgerufene Zeitenwende und die damit einhergehende Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik hin zu einem deutlich aggressiveren Auftreten werden von Herrn Pistorius in geradezu gefährlicher Weise in die Praxis umgesetzt.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW