Antwort 12.10.2026 von Patrick Schnieder CDU
Das Grundgesetz erlaubt staatliche Kredite innerhalb festgelegter Grenzen; verantwortungsvoll eingesetzt, ermöglichen sie wichtige Investitionen in Straßen, Schulen und die Sicherheit unseres Landes.
Das Grundgesetz erlaubt staatliche Kredite innerhalb festgelegter Grenzen; verantwortungsvoll eingesetzt, ermöglichen sie wichtige Investitionen in Straßen, Schulen und die Sicherheit unseres Landes.
Eine generelle Bevorzugung börsennotierter Konzerne kann ich so nicht bestätigen. Zudem schließen sich Börsennotierung und Familienbesitz nicht aus, wie Henkel und Fielmann zeigen.