Antwort 19.08.2024 von Gregor Gysi Die Linke
Aber es gibt ja schon ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Jugend einen Anspruch darauf hat, dass ihre Lebensbedingungen erhalten bleiben. Insofern haben wir verfassungsrechtlich eigentlich schon eine Grundlage, das zu erreichen, was Sie beschreiben.