Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 20.09.2023 von Kerstin Geis SPD
Entlastung ja bitte, Landesregierung reagiert aber nicht.
Antwort 18.09.2024 von Alexander Schweitzer SPD
Daher setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen werden und von den Entlastungsmaßnahmen profitieren.
Antwort 18.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen
Antwort 14.08.2023 von Joachim Herrmann CSU
Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.
Antwort 23.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Aus meiner Sicht wäre es am allerbesten, wenn es keine verschiedenen Systeme gäbe und alle in denselben Topf einzahlen und aus diesem schöpfen würden.