Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
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Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Antwort 20.06.2023 von Kaweh Mansoori SPD
Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
Antwort 09.05.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.