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Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und arbeitet derzeit unter Federführung des Bundesinnenministeriums an einer Lösung, um die Regelungslücke zu schließen.
Für eine zweckgebundene Abgabe anstelle einer Steuer existiert bisher aber kein einziger Vorschlag, der europarechtskonform umsetzbar wäre. Problematisch wäre, dass diese Abgabe immer auch auf importiertes Fleisch aus dem Ausland erhoben werden müsste, ausländische Betriebe im Gegenzug aber nicht von Investitionsförderungen in höhere Tierhaltungsstandards profitieren würden. Das BMEL konnte hierzu bislang kein Konzept vorlegen.
Eine Steuer auf Lebensmittel aus anderen EU-Ländern verstößt gegen die Vorschriften zum EU-Binnenmarkt. Dieser sichert gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten der Union und sorgt so auch dafür, dass deutsche Produkte innerhalb der EU keiner steuerlichen Benachteiligung ausgesetzt sind.