Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Chris M. •

Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07

Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html

Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.

Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entstehung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es ist richtig, dass diese Regelung auf Wunsch der SPD-Fraktion so umgesetzt wurde. Über den Entscheidungsprozess innerhalb der SPD-Fraktion habe ich keine Kenntnis. Die CDU/CSU-Fraktion hatte aber bis zuletzt versucht, diese Regelung zu verhindern. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler

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