Ein genaues Datum kann ich wie bereits geschrieben nicht nennen. Dazu ist es zu früh, wir müssen erst mit den parlamentarischen Beratungen beginnen, die im September starten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Staatsangehörigkeitsreform mit der Herabsenkung der Voraufenthaltszeiten und Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit umsetzen werden.
Erlaubt das Heimatland keine doppelte Staatsangehörigkeit - wie es ja auch derzeit hier in Deutschland für nicht-EU-Länder gilt - so kann zwar die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen werden, die alte Staatsangehörigkeit muss aber abgegeben werden
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
Als Fortschrittskoalition sind wir entschlossen, das Gesetzgebungsverfahren zügig und zugleich mit der nötigen Gründlichkeit abzuschließen.