Die Grundsicherung im Alter wird nicht den Kommunen überlassen. Die Kommunen führen diese Leistung zwar aus, die Kosten trägt aber vollständig der Bund.
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Ein wichtiger Bestandteil des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Reformpakets ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente zusätzlich zum bestehenden Umlagesystem. Durch die Kapitalrente kann das Rentenniveau langfristig sogar wieder deutlich steigen.
Unser Ziel ist deshalb keine vollständige Übernahme des schwedischen Modells, sondern eine Reform, die an die Gegebenheiten unseres Landes angepasst ist.
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ausführlichere Nachrichten zum Thema haben wir im direkten E-Mail-Schriftverkehr ausgetauscht.
Bei einer Abschaffung der „Rente mit 63“ ist Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Wer nicht mehr kann, soll zudem auch künftig früher in Rente gehen können.