Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.
Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.
Als Bundestagsabgeordneter für den Hochrhein und den Hochschwarzwald setze ich mich für eine stabile und verlässliche Altersvorsorge ein, die auch für kommende Generationen tragfähig bleibt.
Deshalb setzen wir Freie Demokraten uns für eine stärkere Kapitaldeckung der Rente ein.