Antwort 07.02.2024 von Günter Rudolph SPD
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.
vielen Dank für Ihre Kontaktanfrage, die Sie an mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten richten.
Überdies haben wir im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bestimmte Facharztgruppen festzulegen, die ohne Genehmigungsvorbehalt Cannabis als Medizin verschreiben können.