Antwort 16.04.2024 von Georg Kippels CDU
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende aus dem Jahr 2020 sollte die Bereitschaft zur Organspende u.a. durch regelmäßigere Abfragen erhöht werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende aus dem Jahr 2020 sollte die Bereitschaft zur Organspende u.a. durch regelmäßigere Abfragen erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens nicht zutreffend, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, dass die Bemühungen zur Erhöhung der Zahlen von Organspenden, die der Antrag 2020 formuliert hat, gescheitert seien.
Dem Gesundheitsausschuss liegt derzeit keine Initiative zur Einführung einer Widerspruchsregelung vor.
Im Sinne einer ausgewogenen und gesundheitsförderlichen Ernährung sollte der Verzehr von Lebensmitteln mit hohen Zuckergehalten eingeschränkt werden.