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(...) Für mich ist es daher wichtig, dass aus gesundheitspolitischer und verbraucherpolitischer Perspektive Menschen durch zuverlässige Hinweise über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Homöopathie-Präparaten informiert werden. Patientinnen und Patienten müssen in die Lage versetzt werden, mögliche Risiken zutreffend einzuschätzen und in ihren Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. (...)
(...) In Deutschland können bereits seit einiger Zeit – im Rahmen von Modellprojekten, Satzungsleistungen und Selektivverträgen – Naturheilmittel und Naturheilverfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Damit tragen wir dem Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung, die die Naturheilmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ansehen. Welche Leistungen der medizinischen Versorgung hingegen regelhaft von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, entscheidet nicht die Regierung, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. (...)
Sehr geehrte Frau R. aus München,