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Die SPD hat beschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD in einem ersten Schritt zu prüfen und dann in einem zweiten Schritt auch vorzubereiten. Das ist eine Entscheidung, die ich ausdrücklich unterstütze.
Keine Sündenbockpolitik sondern ein Sondervermögen für Frieden, Wiederaufbau und Soziales.
Ausschlüsse ganzer Parteien per Prinzip schwächen das Vertrauen in demokratische Prozesse. Entscheidend sind Inhalte und Verfassungstreue, nicht parteipolitische Dogmen.
Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Als SPD sind wir nach wie vor von der Richtigkeit dieser Arbeitsgruppe überzeugt.