Selbstverständlich führt die Bundesregierung bzw. die jeweiligen Bundesminister*innen im Rahmen von Delegationsbesuchen mit den entsprechen Fachkolleg*innen aus den anderen Ländern regelmäßig Gespräche, in denen es ggf. auch um ähnliche Gesetzesprojekte geht.
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Leider muss ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich zu den Details der noch laufenden Abstimmungen keine Auskunft geben kann. Die federführenden Ministerien für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz arbeiten auf der Grundlage des im Sommer vorgestellten Eckpunktepapiers mit Hochdruck am Referentenentwurf.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Quellpartei PDS kritisieren seit mehr als einem Vierteljahrhundert, dass die Menschenrechte von Trans- und Inter-Menschen missachtet werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird mit dem Ziel geschrieben, Diskriminierung gegenüber trans*Personen abzubauen.
Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.