Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Jana Schimke
Antwort 20.11.2019 von Jana Schimke CDU

(...) Abgeordnete werden rechtlich nicht wie Beschäftigte behandelt. Ihr Status ist vergleichbar mit dem eines Selbstständigen. (...)

Portrait von Christian Lindner
Antwort 12.09.2019 von Christian Lindner FDP

(...) Solange Sie die zugelassene Höchstarbeitszeit (48 Wochenstunden, kurzzeitig 60 Wochenstunden möglich) nicht überschreiten, können Sie in einer Nebenbeschäftigung so viel verdienen, wie Sie wollen. Die Grenze von 450€ bezieht sich nach meiner Kenntnis lediglich auf die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für den ersten Nebenjob. (...)

Portrait von Stephan Brandner
Antwort 18.09.2019 von Stephan Brandner AfD

(...) Aber ein Abgeordneter ist auch kein Angestellter und nicht vergleichbar. Wenn Sie jedoch einleitend feststellen, dass es Ihnen um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, so wollen Sie vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus. Meiner Ansicht nach kann die Nebentätigkeit eines Abgeordneten auch befruchtend für seine parlamentarische Tätigkeit sein. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 30.09.2019 von Thomas Oppermann SPD

(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort 13.09.2019 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Warum ist das bei Abgeordneten anders? Die einfache Antwort: Weil sie keine Arbeitnehmer sind. (...)

Portrait von Gregor Gysi
Antwort 20.09.2019 von Gregor Gysi Die Linke

(...) das ist vor allem eine Steuerfrage. Die Nebeneinnahmen der Abgeordneten müssen vollständig versteuert werden. (...)