Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
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Antwort 14.01.2025 von Carmen Wegge SPD
Antwort 16.08.2024 von Carmen Wegge SPD
Ich gehe weiterhin davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird. Ich denke, dass dies spätestens zum Ende der Sommerpause getan sein wird.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort 21.06.2024 von Carmen Wegge SPD
Um der Vielseitigkeit unterschiedlicher Lebenssachverhalte gerecht werden zu können, bedarf jeder Einzelfall der individuellen Beurteilung. Wir als Gesetzgeber regeln die Dinge daher zunächst abstrakt-generell und geben dann den Behörden einen Ermessensspielraum um Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen.
Antwort 10.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.