Antwort 17.04.2026 von Misbah Khan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die gesetzlichen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsrechts müssen in der Praxis konsequent umgesetzt werden, und Verfahren sollten transparenter und einfacher gestaltet werden
Die gesetzlichen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsrechts müssen in der Praxis konsequent umgesetzt werden, und Verfahren sollten transparenter und einfacher gestaltet werden
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Sehr geehrter Herr V.,
Wer Schutz sucht, muss sich an die hier geltenden Regeln und Werte halten.