Antwort 05.09.2024 von Rolf Mützenich SPD
wir dürfen als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten, daher kann ich mich zu Ihrem Einzelfall leider nicht äußern.
wir dürfen als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten, daher kann ich mich zu Ihrem Einzelfall leider nicht äußern.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zu einer konkreten Rechtsstreitigkeit äußern kann.
Fakt ist, dass in der Corona-Zeit versucht wurde, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dass im Nachhinein diese Zahlungsflüsse noch einmal geprüft werden, wurde frühzeitig angekündigt.
