Das Thema wird im Bund stark diskutiert, da ein neues Tierschutzgesetz von der Regierung im Herbst vorgelegt werden soll. Dieser Entwurf ist unzureichend.
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Daher ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass das Bundeskabinett im Mai 2024 mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt hat.
Die AfD steht zur staatlichen Teilfinanzierung von Tierheimen und hat , in Bayern, auch entsprechenden Posten im Haushaltsentwurf der Regierung zugestimmt.
Tierschutz und Tierwohl sind für uns zentral. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. Die Tierschutzstandards auf Höfen müssen regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden.
Einen wichtigen ersten Schritt sind wir mit der verbindlichen, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gegangen. Verbraucher*innen können sich damit bewusst für nachhaltige Haltungsformen entscheiden. Landwirt*innen wiederum erhalten eine sichere Perspektive und finanzielle Unterstützung für den erforderlichen Umbau der Ställe.