Antwort 14.05.2024 von Beatrix von Storch AfD
Die Aussage wurde irrtümlich auch vom SPIEGEL verwendet.
Die Aussage wurde irrtümlich auch vom SPIEGEL verwendet.
Klar ist: Die Bestrafung von durch Nationalsozialisten begangenen Gräueltaten ist auch im Jahr 2024 Aufgabe unseres Rechtsstaates.
Ihre Verwunderung darüber, weshalb die Aberkennung erst 2011 durch den von der Grünen Fraktion gestellten Antrag hierzu erfolgte, teile ich.