Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Die Bestrafung von durch Nationalsozialisten begangenen Gräueltaten ist auch im Jahr 2024 Aufgabe unseres Rechtsstaates.
Klar ist: Die Bestrafung von durch Nationalsozialisten begangenen Gräueltaten ist auch im Jahr 2024 Aufgabe unseres Rechtsstaates.
Ihre Verwunderung darüber, weshalb die Aberkennung erst 2011 durch den von der Grünen Fraktion gestellten Antrag hierzu erfolgte, teile ich.