Antwort 25.07.2025 von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich gilt: Fördermittel für NGOs müssen in Deutschland in der Regel jährlich oder projektbezogen beantragt werden.
Grundsätzlich gilt: Fördermittel für NGOs müssen in Deutschland in der Regel jährlich oder projektbezogen beantragt werden.
NGOs ebenso wie Unternehmen müssen transparent agieren
Wir werden dieses Thema nun in neuer Rolle weiter aufarbeiten und notwendige Schlussfolgerungen ziehen
Die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit ist eine Kernaufgabe des Parlaments. Dieser Verantwortung kommen wir selbstverständlich nach.
Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt. Gerne verweise ich auf seine Beantwortung